GRENZGESCHICHTE

Die Grenzen Deutschlands und des deutschen Sprachgebiets in der Geschichte

Von Bert Alexander Schwank

‍1820 – Bildung des Deutschen Bundes im Wiener Kongress

Bernardi-Karte

‍Im Nordwesten Deutschlands hatte Napoleon 1810 einen Landstreifen von Wesel über Münster und Bremen bis Lübeck annektiert, woraufhin 1813 der Rheinbund zerfällt. Nach der verlorenen Dreikaiserschlacht bei Leipzig muss Frankreich jedoch im 1. Pariser Frieden 1814 diese Gebiete und das Rheinland, das jetzt an Preußen kommt (‚Rheinpreußen’), wieder herausgeben. Im 2. Pariser Frieden 1815 kommen zusätzlich das südliche Saarland (mit Saarbrücken und Saarlouis) an Preußen, sowie Landau an die bayrische Pfalz. Lothringen und das Elsass kann Frankreich behalten, da sich Preußen und Österreich über ihren Herrschaftsanspruch nicht einigen konnten.


‍Der Wiener Kongress, basierend auf der Bundesakte von 1815, regelt 1820 abschließend die Neugliederung und neue Verfassung Deutschlands nach der endgültigen Niederlage Napoleons bei Waterloo. Die als souverän anerkannten deutschen Einzelstaaten werden in einem losen Staatenbund, dem ‚Deutschen Bund’, zusammengefasst. Aus den nördlichen und südlichen (ehemals österreichischen) Niederlanden wird das Königreich der Vereinigten Niederlande gebildet. Luxemburg (bis 1839 einschließlich eines später belgischen Teils) kommt als Großherzogtum zum Deutschen Bund, ebenso Holstein.


‍Im Bundestag in Frankfurt am Main, in dem der Kaiserstaat Österreich mit Graf Metternich den Präsidenten stellt, haben auch Nachbarstaaten durch Personalunion eine Stimme, so Großbritannien für Hannover (1714 war Kurfürst Georg Ludwig als Georg I. auf den englischen Thron gekommen), Dänemark für Holstein und Lauenburg, die Niederlande für Luxemburg und die 1839 hinzukommende Provinz Limburg mit Maastricht. Preußen, jetzt für den Schutz der deutschen Ost- und Westgrenze verantwortlich, fühlt sich nun deutlicher als Österreich der gesamtdeutschen Politik verpflichtet.


‍Ergebnis des Wiener Kongresses ist auch eine Neuordnung Polens: die dem Herzogtum Warschau 1807 zugeordneten westpreußischen Gebiete (mit Bromberg und Thorn) sowie die Provinz Posen kommen wieder zu Preußen, das verbleibende Polen (‚Kongresspolen’) wird russischer Herrschaft unterworfen.


‍Österreich wird – nach einem napoleonischen Zwischenspiel – mit seinen deutschen, aber auch tschechischen und slowenischen Landesteilen Mitglied des Deutschen Bundes, dem auch der westlichste Zipfel Galiziens mit Biala, jetzt mit Bielitz in Österreichisch-Schlesien zu Bielitz-Biala vereint, angeschlossen wird. Das übrige österreichische Galizien wie auch das im Wiener Kongress erworbene Venetien mit Friaul sowie die Lombardei bleiben außerhalb des Bundes.


‍Der deutsche Sprachraum bleibt unverändert.

© 2020, Bert Alexander Schwank | Impressum und Datenschutzerklärung